Teilnahmebedingungen AGB
1. Teilnahmeberechtigt sind gewerbliche und private Händler/Aussteller Angeboten dürfen Tonträger aller Art und Zubehör, sowie alle Waren musikalischen Inhalts.
2. Reservierungsanträge werden nur schriftlich entgegen genommen und gelten in der Reihenfolge des Zahlungseinganges als eingegangen. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor Reservierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ausstellerausweise/ Liste- neben dem Aussteller selbst sind je nach Standgröße eine Begleitpersonen im Mietpreis enthalten , jede weitere ist kostenpflichtig
3. Der Verkauf, das Anbieten und zur schau stellen von Tonträgern und Gegenständen, die indiziert sind und gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen , sind auf der Veranstaltung untersagt.
4. Gewerbliche Händler erklären durch ihre Unterschrift, das sie im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sind, und diese bei Aufforderung vorzeigen können.
Die gewerblichen Aussteller sind weiterhin zur Anbringung ihres Namens, der Firma und Anschrift gesetzlich verpflichtet.
Ausstellerausweise/ Liste- Neben dem Aussteller selbst sind je nach Standgröße eine Begleitpersonen im Mietpreis enthalten ,jede weitere ist kostenpflichtig
6. Falls ein Teilnehmer öffentl. Musik aufführt, ist er allein und ausschließlich für die Gema Anmeldung zuständig.
7. Der Standaufbau/abbau- Der Aufbau beginnt zwei Stunden vor Kassenöffnung und soll um 10.45 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau der Stände darf frühestens um 17.00 Uhr beginnen und muß um 18.30 Uhr beendet sein. Händler, die nach 18.30 Uhr mit ihren Waren im Saal oder Veranstaltungsgebäude angetroffen werden tragen anteilmäßig die dadurch enstehenden Saal -und Personalkosten.
5. Rücktritt / Nichterscheinen : Ein Rücktritt von der Buchung bis zur 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin ist möglich.
Danach erfolgt ein Stornierungsgebühr von 50% des Mietpreises , bei Absage 3 Tage vor der Veranstaltung oder nicht erscheinen, ist der volle Mietpreis fällig. Am Veranstaltungstag muß der Aussteller sich spätestens 15 Min. vor Veranstaltungsbeginn an der Kontrolle gemeldet haben.
Ausstellerausweise/ Liste- Neben dem Aussteller selbst sind je nach Standgröße eine Begleitpersonen im Mietpreis enthalten ,jede weitere ist kostenpflichtig
Terminabsagen und Änderungen sind dem Veranstalter vorbehalten. Ersatzforderungen über die Standgebühr hinaus sind vom Veranstalter ausgeschlossen.
6. Handzettel und sonstige Werbung in den Veranstaltungsräumen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters.
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich in der Höhe der Standmieten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach-und Körperschäden..
Durch seine Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Aussteller die oben genannten Bedingungen an. Bei Zuwiderhandlungen hält der Aussteller den Veranstalter von jeglichen Schadensersatzansprüche Dritter frei.
Gerichtsstand ist für alle Fälle Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf